Die Interessengemeinschaft Kurzarbeit vertritt ehrenamtlich (und stets kostenfrei) die Belange der Kurzarbeitenden Menschen in Deutschland.
Wir sind seit der Gründung unserer Gruppe im März 2020 das erste Sprachrohr für Kurzarbeitende in diesem Land. Unser Ziel ist es die „KU“ für Arbeitnehmer*innen so human wie möglich zu gestalten. Für faire Regelungen, die Einhaltung bestehender Gesetze und für die Sichtbarkeit unserer Bedürfnisse!
Wir sind eine Lobbygruppe für jene, die sonst eher selten eine Lobby haben.
Unsere Arbeit richtet sich an die Politik, an Firmen, an die Medienlandschaft und an die Gewerkschaften in Deutschland.
Wir wollen ein Bewusstsein dafür schaffen, dass die Kurzarbeit zwar als Arbeitsmarktpolitisches „Wunder“ beworben wird, für viele der Betroffenen jedoch alles andere als wundersam ist.
Unsere Forderungen
Eine wirkliche Regulierung von Kurzarbeit. Das bedeutet konkret, dass das Arbeitsministerium, die Jobcenter, Zoll und Finanzamt und alle weiteren zuständigen Behörden künftig genau prüfen an wen, wie und warum Kurzarbeitergeld überwiesen wird. -> Es kann nicht sein, dass es dauerhaft so wie in Zeiten des Lockdowns so flächendeckend Kurzarbeit ohne genaue Prüfverfahren genehmigt wird.
Nicht nur Zustimmungspflicht, sondern auch Aufklärungspflicht! Damit meinen wir, dass künftig Betriebe, die Kurzarbeit anmelden ihre Arbeitnehmer darüber aufklären müssen was Kurzarbeit für sie bedeutet. Diese Aufklärung muss die zu erwartenden Gehaltseinbußen, Rechte des Arbeitnehmenden und Pflichten des Arbeitgebers umreißen.
Keine Kurzarbeit für unqualifizierte Unternehmen. Bei der IGK gehen immer mehr Beschwerden von unsachgemäß durchgeführter Kurzarbeit ein. Besonders auffällig sind falsche Arbeitszeitdokumentationen, die Einstellung von Hilfskräften, um „liegengebliebene“ Arbeit zu verrichten und falsche Gehaltsabrechnungen. Wir fordern daher Kurse für Arbeitgeber und Personaler*innen, damit sie qualifiziert sind die Kurzarbeit korrekt anzuwenden.
Unangekündigte Kontrollen. Immer wieder schreiben uns Menschen in deren Firmen die Auftragslage trotz Covid-19-Pandemie unverändert hoch ist. Wir fordern daher Kontrollen von Task-Forces der Ämter, die sicherstellen sollen, dass die Kurzarbeit wirklich nötig war/ist.
Sofortige Rücknahme der 10%-Regelung und Wiedereinführung der 1/3 Regelung. -> Es ist für uns nicht nachvollziehbar, weshalb die Grenze für Umsatzeinbußen für die Einführung der KU so stark herabgesetzt wurde. In Corona-Zeiten kann praktisch jedes Unternehmen (mit ein wenig Geschick) nachweisen, dass 10% weniger Umsatz erreicht wurden und sich somit Kurzarbeit auf Steuerzahlerkosten sichern. Wir von der IGK haben keinerlei Verständnis warum es Firmen, die die KU oft gar nicht brauchen derart leicht gemacht wurde sich die Subvention abzuholen.
Eine ECHTE Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Seien wir mal ehrlich: Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes war nur eine sehr begrenzte. 80 bzw. 87 Prozent des Nettolohnes klingen gut, aber wenn man diesen Satz erst nach 7 vollen Monaten mit konstant mindestens 50% Arbeitsausfall erhält, dann haben sich viele Arbeitnehmer bis zu dem Punkt bereits stark verschuldet. Wir fordern daher ein Kurzarbeitergeld, dass sofort mindestens 80% (beziehungsweise 87%) des vorherigen Nettolohns ausmacht.
Höherer Kurzarbeitergeldsatz für Menschen mit niedrigem Einkommen. Besonders für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen ist die Kurzarbeit eine erhebliche finanzielle Belastung. Es ist für uns auch nicht erklärbar, weshalb Menschen im Niedriglohnsektor nur 60% Kurzarbeitergeld erhalten und dadurch gezwungen sind beim Amt aufzustocken, bzw. Wohngeld und andere Leistungen beantragen zu müssen. Diese Praxis ist entwürdigend und bestraft Menschen, die sich in einem geregelten Arbeitsverhältnis befinden.
Aufhebung des Progressionsvorbehalts. Die IGK setzt sich dafür ein, den Progressionsvorbehalt für das Kurzarbeitergeld aufzuheben. -> Wer Kurzarbeitergeld bezieht ist gestraft genug, denn niemand kommt mit einem Einkommensplus aus der Kurzarbeit.
Informationsmaterial. Die Unkenntnis über Rechte und Pflichten hinsichtlich des Kurzarbeitergeldes ist enorm. Wir fordern daher, dass alle Menschen, die in Kurzarbeit geschickt wurden, eine kostenlose Broschüre erhalten, die ausführlich und präzise über Regeln und Möglichkeiten für Kurzarbeitende aufklärt. Die Zustellung kann ohne Weiteres durch die Jobcenter erfolgen. Ferner setzen wir uns dafür ein, dass diese Broschüre in allen gängigen Sprachen verfügbar ist. Fairness für alle Menschen!
Erreichbarkeit der Jobcenter. Die Tatsache, dass die Jobcenter zur Zeit viel zu tun haben ist bekannt. Dennoch kann es nicht sein, dass diese wichtige Schnittstelle nicht ausreichend für Rückfragen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung steht. Wir fordern daher funktionierende Hotlines und eine zeitnahe Bearbeitung von Emails.
Qualifizierung! Viele Kurzarbeitende fühlen sich wie Arbeitnehmer*innen auf dem Abstellgleis. Dieser Eindruck ist nicht falsch, denn für viele Beschäftigte ist unklar ob es nach Corona überhaupt noch weitergehen wird. Wir fordern daher Qualifizierungsprogramme, die wirklich sinnvoll sind, um Beschäftigte für die digitale und nachhaltige Transformation unserer Arbeitswelt fit zu machen.
FAQ
Dieser Artikel ist äußerst informativ, denn er umschreibt die aus unserer Sicht völlig unzureichenden Prüfverfahren ziemlich detailliert:
https://www.mdr.de/nachrichten/wirtschaft/inland/kurzarbeit-pruefung-beduerftigkeit-betrug-100.html
Es gibt inzwischen Petitionen, die dies fordern, unter Anderem hier:
https://www.change.org/p/bundesregierung-kurzarbeitergeld-aus-dem-progressionsvorbehalt-ausnehmen
Nein, die Gründe kann man hier nachlesen/anschauen:
Youtube:
https://www.youtube.com/watch?v=w4uJQxXIwyI
DGB:
Überstunden während der Kurzarbeit sind (eigentlich) nicht möglich, hier wird es erklärt:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/kurzarbeit-rechte-und-pflichten-2-ueberstunden-waehrend-der-kurzarbeit_idesk_PI42323_HI569641.html
“ Auch befristet Beschäftigte haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Eine befristete Beschäftigung kann auch während der Kurzarbeit verlängert werden. In der aktiven Phase der Altersteilzeit anfallende Kurzarbeit muss nicht nachgearbeitet werden. Es ist aber möglich, kollektiv- oder individualrechtlich alternative Regelungen zu treffen. So werden Beschäftigte in Altersteilzeit zum Beispiel häufig von der Kurzarbeit ausgenommen.“
https://verdi-bub.de/wissen/tipp/kurzarbeit
Dieser Artikel behandelt unter anderem die Themen
Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, Tarifliche Vereinbarungen und Politische Änderungen in 2020.
https://www.springerprofessional.de/krisenmanagement-/verguetung/wenige-branchen-stocken-beim-kurzarbeitergeld-auf/17813946
Wer wir sind
- Der Vorstand unserer Gruppe besteht aus Arbeitnehmer*innen, die selbst Erfahrungen mit dem Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld gesammelt haben.
- Das, was von uns nach Außen kommuniziert wird, wurde vorher auf unseren Vernetzungsplattformen diskutiert und abgestimmt.
- Forderungen, Kommentare und Interventionen der IGK sind das Resultat basisdemokratisch organisierter Meinungsbildungen.
- Als Sprecher der Gruppe tritt Philip Wolf in Erscheinung, er ist Angestellter eines mittelständischen Reiseveranstalters, spezialisiert auf Rundreisen in Afrika.
Philip Wolf im Interview mit dem WDR-Magazin Westpol. - Unterstützt wird er von 2 ehrenamtlichen und gleichberechtigten Kolleginnen im Gruppenvorstand, sowie vielen weiteren Freiwilligen, häufig organisiert über die Facebookgruppe der IG Kurzarbeit.
Kontaktiere uns
Interessengemeinschaft Kurzarbeit
Sprecher der Gruppe: Philip Martin Wolf
Zusammenarbeit
Gewerkschaften, Verbände, Parteien und Interessengruppen, die mit uns zusammenarbeiten möchten, können können uns gerne eine E-Mail senden.